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Sportgerichtsurteile|20.10.2015|11:04

Fälschung von Schiedsrichter-Ausweis: Strafe

Die Fälschung eines Schiedsrichter-Ausweises wurde vom BFV-Sportgericht hart sanktioniert. [Foto: 2014 Getty Images]

Im August 2015 legte ein Berliner Schiedsrichter bei einem Bundesligaspiel für seine Begleitung einen gefälschten Schiedsrichter-Ausweis vor, um freien Eintritt zu erhalten. Dieses widerrechtliche Verhalten wird nun vom Sportgericht des BFV hart bestraft.

Um zu dokumentieren, dass Fehlverhalten seiner Mitglieder nicht toleriert wird, informiert der Berliner Fußball-Verband regelmäßig über endgültige Sportgerichtsurteile. Der Sachverhalt wird anonymisiert geschildert, damit die Sanktionen nachvollziehbar sind. Der BFV verdeutlicht mit der Reihe „Fehlverhalten wird konsequent bestraft“, dass Zwischenfälle auf und neben den Sportplätzen vom Sportgericht nachhaltig sanktioniert werden. Heute Teil 8.

Sofortsperre bis 31.12.2017 – Aberkennung von Vereins-, Verbands- und Schiedsrichtertätigkeit

Ein besonderer Vorfall ereignete sich in Zusammenhang mit der Bundesligapartie Borussia Dortmund gegen Borussia Mönchengladbach. Hier legte ein Berliner Schiedsrichter, der in Begleitung einer weiblichen Person war, beim Einlass zwei Schiedsrichterausweise vor, um auf diesem Wege freien Eintritt zum Spiel zu erhalten. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Schiedsrichterausweis der weiblichen Person um ein gefälschtes Exemplar handelte. Als die Kontrollperson aufgrund dessen die Polizei herbeirufen wollte, flüchteten die beiden Personen unter Zurücklassung der Ausweise.

In Zusammenarbeit mit dem Fußball-Verband Westfalen konnte die Identität des Täters festgestellt werden. Bei dem gefälschten Dokument der weiblichen Person handelt es sich um eine Verfälschung des Ausweises des Berliner Schiedsrichters. Er gab in der Verhandlung zu, den Ausweis manipuliert zu haben, um seiner Begleitung freien Eintritt zu der Bundesligapartie zu ermöglichen.

Somit ergeben sich für den Unparteiischen die strafrechtlichen Tatbestände des Herstellens einer unechten Urkunde und des versuchten Betruges. Eine solche Tat entspricht nicht nur verbandschädigendem Verhalten, sondern sie ist vor allem eine Verletzung der Pflichten eines Schiedsrichters, die unter anderem darin bestehen, das Ansehen der Schiedsrichter zu wahren. Darüber hinaus gefährdet und missbraucht der Beschuldigte das Privileg der Unparteiischen, deutschlandweit freien Eintritt in allen Fußballstadien und Spielklassen zu erhalten.

Ihm wird daher vom Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes im Rahmen einer sofortigen Sperre bis zum 31.12.2017 jegliche Vereins-, Verbands- oder Schiedsrichtertätigkeit aberkannt.

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