Finaltag: Diese Paarungen stehen fest
Der Finaltag der Amateure steht an. Am 24. Mai finden die Pokalendspiele in 20 Landesverbänden statt - nur in Westfalen später, da Bielefeld im DFB-Pokalfinale steht.
Mehr lesen
Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.
An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.
Wenn der Volunteer ausrutscht: Bundestrainerin Steffi Jones (rechts) machte sich am Samstagabend in Rotterdam selbst ein Bild davon, dass es nicht möglich war, das Viertelfinale der Frauen-EM gegen Dänemark anzupfeifen.[Foto: imago/VI Images]
Nicht nur bei den Profis können Starkregen und Gewitter zu Spielabsagen und -verlegungen führen, sondern auch auf Deutschlands Amateursportplätzen. Hier berichtet uns Schiedsrichter Thomas Diederich vom SV Viktoria Waldlaubersheim aus dem Südwestdeutschen Fußballverband, wann und wie Spiele abgesagt werden müssen und wie viel Lust er bei unangenehmer Witterung hat:
"Spiele bei kalten Temperaturen und kräftigem Wind sind immer wieder ein Kampf mit sich selbst, die Motivationskurve nach oben zu treiben und voller Überzeugung und Lust den Weg zum Spiel anzutreten. Ja, ich gestehe: Ich habe dann weniger Lust. Aber habe ich mal ein Spiel zugesagt, dann trete ich auch an. Als Schiedsrichter wie auch als Spieler oder Trainer. Weicheier sind wir Fußballer ja nicht.
Wenn man dann am Platz angekommen ist und die Mannschaften begrüßt hat, kommt es im Herbst/Winter wie auch im Frühjahr nicht selten vor, dass die Frage der Bespielbarkeit geklärt werden muss.
Gerade auf Rasenplätzen ist nach regenreichen Tagen mit einer schlechten Drainage oftmals das kritische Auseinandersetzen mit dem Thema Bespielbarkeit Pflicht. Möglicherweise würde der Platz 90 Minuten überleben – ein Training und die Spiele an den Folgetagen jedoch nicht mehr, da er einfach zu sehr gelitten hätte. Da muss man dann mit dem Platzwart und den Vereinsverantwortlichen reden und die Konsequenzen evaluieren. Letztendlich trifft der Schiedsrichter zusammen mit den beteiligen Verantwortlichen die Entscheidung der Bespielbarkeit.
Neben Regen kommt es im Winter nicht selten auch zu Schneefällen. Ja, die Linien sind weiß und man kann diese gegebenenfalls nach Schneefall nur noch schwer erkennen. Hier haben wir als Schiedsrichter jedoch die Möglichkeit, mit Hütchen die kritischen Punkte sichtbar zu machen, so dass pauschal wegen leichten Schneefalls das Spiel nicht unbedingt abgesagt werden muss.
Wenn allerdings der Schnee mehrere Zentimeter hoch auf dem Feld liegt, kommt der oben beschriebene Aspekt wieder zur Geltung: dann muss der Platz - und auch die Gesundheit von Spielern und Schiedsrichtern - geschont werden. Auch hier gilt wieder, dass solche Entscheidungen mit den Betreffenden beider Vereine abzustimmen sind. Klar ist auch: Wenige lockere Flocken sind kein Grund, ein Spiel abzusagen.
Wie geht's nach der Entscheidung für eine Absage weiter? Im Spielbericht vermerke ich die Spielabsage nicht. Ausschließlich der Klassenleiter wird informiert und der setzt das Spiel neu an. Breche ich jedoch das Spiel witterungsbedingt ab, wird dies mit einem Text im Spielbericht vermerkt.
Vor einiger Zeit wurde in der Verbandsliga einen Ort weiter ein Spiel nach der Halbzeitpause abgebrochen, da aufkommender Nebel die Sicht von dem einen zum anderen Tor unmöglich gemacht hatte. Für die Heimmannschaft, welche an dem Tag nicht gut drauf war, war das eine glückliche Fügung - insgesamt jedoch unumgänglich. Kommt es dann zu einer Neuansetzung, ist es in der Regel so, dass der gleiche Schiedsrichter wieder angesetzt wird."
Lieber Fußballfreund,
du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.
Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.